DSGVO
Diese fünf Buchstaben stehen für die „Datenschutz-Grundverordnung“, die seit 25. Mai 2018 europaweit geltendes Recht ist. Fünf Buchstaben, die aber auch so manchem Unternehmer Schweißtropfen auf die Stirn treiben und für schlechten Schlaf sorgen.
Die Verordnung regelt in 99 Artikeln die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie hat bislang für eine Unmenge an Aufregung und Arbeitsaufwand gesorgt und bleibt auch weiterhin besonders für Unternehmen, aber auch für Vereine und Privatpersonen steckt, ein heikles und brisantes Thema. Denn eines ist klar: auch wenn sich der Sinn einiger Regelungen nicht spontan erschließt und es Aspekte gibt, die juristisch nicht ganz eindeutig festgelegt sind, kommt man um die Sache nicht herum, wenn man nicht drastische Strafen riskieren will. Wegducken gilt nicht. Der einzig sinnvolle Weg ist eine ehrliche Auseinandersetzung mit den Herausforderungen und die adäquate Umsetzung aller Vorgaben.
Wie Sie für Ihr Unternehmen z.B. die Auftragsdatenverarbeitung und die Technischen und Organisatiorischen Maßnahmen (TOMs) DSGVO-konform realisieren und worauf Sie bei Ihrer Webseite und Ihrer IT-Anlage unbedingt achten müssen, erklären wir Ihnen gerne genau.
Sprechen Sie mit Michael Liebke.